Hinweis der Redaktion (September 2026): Dieser Gastbeitrag dokumentiert den Stand von Mai 2016 und das inzwischen abgelöste Universal Analytics. Die alten Codebeispiele und Opt-out-Schritte sind keine aktuelle Einrichtungsanleitung. Nutzen Sie für eine neue Einrichtung die aktuelle Analytics-Hilfe und berücksichtigen Sie die heutigen Anforderungen an Datenschutz und Einwilligungen. Die nicht mehr verfügbaren Vertrags- und Verzeichnisvorlagen wurden unten berichtigt.
(Gastbeitrag von Zeta-Producer-Anwender Thomas Lilienthal)

Eine Vorbemerkung: Die nachfolgenden Ausführungen zur Anwendung von Google Analytics sollen Webmastern, die ihre Seiten mit Zeta Producer erstellen, Hinweise geben, wie man möglichst datenschutznah mit Google Analytics arbeiten kann. Datenschutzbestimmungen anderer Länder können von den deutschen Regelungen abweichen. Grundsätzlich empfiehlt sich, bei Unsicherheiten einen Anwalt zur Rate zu ziehen.
Was ist Google Analytics?
Google Analytics ist ein Tool zur Erfassung und Auswertung des Besucherverhaltens auf einer Webseite. Insbesondere werden Herkunft (z.B. direkt, soziale Medien, organische Suche, bezahlte Suche, verweisende Seite), Standort und das Verhalten (Einstiegsseite, Wanderungsverlauf, Aufenthalt auf einzelnes Seiten, Ausstiegsseiten) erfasst.
Daneben werden unter anderem verwendete Browser und Betriebssysteme, Internetprovider, Typ der mobilen Geräte und viele weitere Daten erfasst. Hier liegt die besondere Schwierigkeit, berechtigte Datenschutzforderungen der Besucher der Seite mit dem Interesse des Seitenbetreibers, über seine Besucher möglichst viel zu erfahren, in Übereinstimmung zu bringen.
Weitere Informationen findet Ihr in der Google Analytics-Hilfe.
Los geht’s – Analytics einrichten und rauf auf die Webseite? – STOPP!
Bevor über die eigene Webseite erstmalig Daten über Google Analytics erhoben werden, sind zunächst diverse Vorbereitungen zu treffen:
1. Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
Der frühere PDF-Vertrag ist nicht mehr verfügbar. Die aktuellen Datenverarbeitungsbedingungen für Google Analytics erläutert Google in seiner Hilfe. Prüfen Sie die für Ihr Konto geltenden Bedingungen und deren Annahme in der Verwaltung. Die frühere Anleitung zum Ausdrucken und postalischen Versand gilt nicht mehr.
2. Datenschutzerklärung
Wenn Ihre Website personenbezogene Daten verarbeitet, müssen Sie Besucher verständlich über die Verarbeitung informieren. Die Informationspflichten sind insbesondere in Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Beschreiben Sie in Ihrer Datenschutzerklärung die tatsächlich verwendeten Dienste, etwa Kontaktformulare, Analysewerkzeuge und eingebettete Inhalte. Ein Muster oder Generator muss zu diesen Diensten passen und ersetzt deren sorgfältige Prüfung nicht.
Die frühere Anleitung zum öffentlichen „Jedermannsverzeichnis“ ist überholt. Davon zu unterscheiden ist das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DSGVO; prüfen Sie, welche Dokumentationspflichten für Ihr Angebot gelten.
3. Option zum Ausschalten von Analytics
Der Webseitenbesucher ist Herr über seine Daten. Er entscheidet, ob er uns Daten übermittelt oder nicht. Hierfür ist es erforderlich, ihm die entsprechende Option anzubieten. Innerhalb der Datenschutzerklärung wird bereits auf den Download des Browser-Plugins hingewiesen. Dieses Plugin wird jedoch nicht von allen Browsern, insbesondere nicht auf mobilen Geräten unterstützt. Auch werden ja schon beim Betreten der Seite Daten erhoben. Auf die Datenerhebung ist daher bereits beim erstmaligen Aufruf der Seite hinzuweisen. Hierfür sehr gut geeignet ist das Widget „Info-Banner“, welches auf der Wurzelseite platziert und dann auf alle Seiten vererbt wird. Im Banner schreibt ihr im Textmodus Euren Hinweistext, beispielsweise:
„Wir verwenden Google Analytics zur Optimierung unseres Internetauftrittes. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz. Sie können unsere Seite auch ohne Google Analytics benutzen, in diesem Fall nutzen Sie bitte die nachfolgende Schaltfläche:“
Wechselt dann in den Quelltextmodus und fügt folgenden Quelltext unter dem Text ein:
<a onclick="alert('Google Analytics wurde deaktiviert');" href="javascript:gaOptout()">Google Analytics deaktivieren</a>
Dieser Quelltext besteht aus zwei Teilen, mit href="javascript:gaOptout()" wird Analytics deaktiviert, mit dem onclick="alert" wird eine Bestätigungsmeldung ausgegeben. Im Textmodus und für den Besucher sieht das dann so aus:
Wir verwenden Google Analytics zur Optimierung unseres Internetauftrittes. Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz. Sie können unsere Seite auch ohne Analytics benutzen, in diesem Fall nutzen Sie bitte die nachfolgende Schaltfläche: Google Analytics deaktivieren
Quelltextmuster:
<p>Wir verwenden Google Analytics zur Optimierung unseres Internetauftrittes. Weitere Informationen findet Ihr unter <a href="http://www.example.org/datenschutz.html">Datenschutz</a>. Ihr könnt unsere Seiten auch ohne Analytics benutzen, in diesem Fall betätigt bitte die nachfolgende Schaltfläche: <a onclick="alert('Google Analytics wurde deaktiviert');" href="javascript:gaOptout()">Google Analytics deaktivieren</a> </p>
Damit das Opt-Out funktioniert, muss der Analytics-Code noch angepasst werden, hierzu kommen wir gleich.
Wenn der von Google unterschriebene Vertrag wieder beim Seitenbetreiber vorliegt, kann der Analytics-Code in die Homepage übernommen werden.
4. Analytics-Code und Anpassungen
In Analytics ruft Ihr unter „Verwalten“ den Tracking-Code auf. Dieser sieht dann so aus:
<script>
(function(i,s,o,g,r,a,m){i['GoogleAnalyticsObject']=r;i[r]=i[r]||function(){ (i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o),
m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m)
})(window,document,'script','https://www.google-analytics.com/analytics.js','ga');
ga('create', 'UA-12345678-1', 'auto');
ga('send', 'pageview');
</script>
Dies ist der Universal-Code für Eure Seite. Er muss jetzt noch datenschutztechnisch angepasst werden.
Anonymisierung
Mit der Anonymisierung werden die IP-Adressen verkürzt. Der Entsprechende Code lautet ga('set', 'anonymizeIp', true); und wird zwischen UA-Code und pageview eingesetzt:
<script>
(function(i,s,o,g,r,a,m){i['GoogleAnalyticsObject']=r;i[r]=i[r]||function(){ (i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o),
m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m)
})(window,document,'script','https://www.google-analytics.com/analytics.js','ga');
ga('create', 'UA-12345678-1', 'auto');
ga('set', 'anonymizeIp', true);
ga('send', 'pageview');
</script>
Opt-Out-Code zur Deaktivierung
Für die Verwendung des JavaScripts zur Deaktivierung muss folgender weiterer Code vor dem Trackingcode eingefügt werden:
<script>
var gaProperty = 'UA-12345678-1';
var disableStr = 'ga-disable-' + gaProperty;
if (document.cookie.indexOf(disableStr + '=true') > -1) {
window[disableStr] = true;
}
function gaOptout() {
document.cookie = disableStr + '=true; expires=Thu, 31 Dec 2099 23:59:59 UTC; path=/';
window[disableStr] = true;
}
</script>
Ein vollständiger Analytics-Code sieht also wie folgt aus (Farben dienen nur der Veranschaulichung):
<script> var gaProperty = 'UA-12345678-1'; var disableStr = 'ga-disable-' + gaProperty; if (document.cookie.indexOf(disableStr + '=true') > -1) { window[disableStr] = true; } function gaOptout() { document.cookie = disableStr + '=true; expires=Thu, 31 Dec 2099 23:59:59 UTC; path=/'; window[disableStr] = true; } (function(i,s,o,g,r,a,m){i['GoogleAnalyticsObject']=r;i[r]=i[r]||function(){ (i[r].q=i[r].q||[]).push(arguments)},i[r].l=1*new Date();a=s.createElement(o), m=s.getElementsByTagName(o)[0];a.async=1;a.src=g;m.parentNode.insertBefore(a,m) })(window,document,'script','https://www.google-analytics.com/analytics.js','ga'); ga('create', 'UA-12345678-1', 'auto'); ga('set', 'anonymizeIp', true); ga('send', 'pageview'); </script>
Schlussbemerkung
Dieser Blogbeitrag wurde geschrieben unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Regelungen für Deutschland mit Stand Mai 2016.
Er kann jedoch nur die Grundzüge dessen skizzieren, was in Zusammenhang mit Datenschutz und Datenverarbeitung in Deutschland zu beachten ist. Es handelt sich bei diesem Beitrag nicht um eine rechtliche Beratung, sondern lediglich um die Betrachtung möglicher Konflikte zwischen der Anwendung von Google-Analytics und Datenschutzanforderungen aus der Sicht eines Webmasters.
Ob die deutschen Datenschützer im Angesicht von NSA und Vorratsdatenspeicherung nicht auch andere wichtige Betätigungsfelder haben könnten, bleibt jedem selbst zu beurteilen.
Das Forum ist wie immer für Eure Fragen und für Diskussionen offen.
Über den Autor
Thomas Lilienthal ist Webmaster des Sportförderverein Feuerblume e. V. und erreichbar unter webmaster@hanabi-pirna.de.