Sie sind Fotograf und möchten potenzielle Kunden auf Ihrer selbst erstellten Website werben. Dann sind Sie hier richtig, erfahren Sie welche Vorteile Ihre Website mit sich bringt, wie Sie Ihre Website erstellen können und was Sie beachten müssen damit Ihre Website erfolgreich wird.
Das Internet bietet neue Möglichkeiten mit den Kunden in Kontakt zu treten. Kunden können sich dort über Erfahrung und Kosten des Fotografen informieren. Sprechen auch Sie potenzielle Kunden mit Ihrer selbst erstellten Fotografen-Website an!
Starten wir mit unseren Tipps!
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Tipp 1 – Ihre Vorteile einer selbst erstellten Fotografen-Website
- Möglichkeit im Internet neue Kunden zu werben.
- Informationen über Ihre Angebote im Internet.
- Ständige Erreichbarkeit der Website.
- Potenzielle Kunden finden Sie leichter.
- Über eine E-Mail Adresse können Kunden auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.
- Darstellung Ihrer Erfahrung anhand guter, selbst geschossener Fotos.
- Gezielte Kundengewinnung durch Spezialisierung.
Tipp 2 – So erstellen Sie Ihre Website
Sie können eine Website über verschiedene Möglichkeiten erstellen. Welche Methode Sie wählen sollten Sie anhand Ihrer Erfahrung und Ihren finanziellen Mitteln festlegen.
Homepage-Baukasten
Die einfachste Methode zum Erstellen einer Website ist das Benutzen eines Homepage-Baukastens. Ein Homepage-Baukasten ist ein vorprogrammiertes System, mit dem Sie auch ohne Programmiererfahrung eine professionelle Website erstellen können.
Das Erstellen einer Website mit einem Baukasten erfolgt in drei Schritten:
- Layout auswählen: Als Layout bezeichnet man die Anordnung auf Ihrer Website. In Homepage-Baukästen gibt es viele vorgefertigte Layouts aus denen Sie eines wählen müssen. Dieses kann auch später noch angepasst werden.
- Inhalte einfügen: Als nächstes Fügen Sie Texte und Bilder hinzu. Je besser Ihre veröffentlichten Inhalte sind, desto mehr Personen werden den Weg auf Ihre Webseite finden. Überlegen Sie daher, ob die Inhalte die Sie veröffentlichen einen Nutzen für Ihre Besucher haben.
- Veröffentlichen Ihrer Website: Als letztes müssen Sie Ihre Website nur noch im Internet veröffentlichen. Auch danach können noch Änderungen an Ihrer Website vorgenommen werden. Falls Ihre Website nicht direkt von Suchmaschinen gefunden wird haben sie Geduld. Suchmaschinen können schon mal eine Woche brauchen bis Sie auf neue Inhalte im Internet aufmerksam werden.
Überzeugen Sie sich in nur 3 Minuten, wie schnell und leicht Sie eine Website erstellen können:
Programmieren einer Website
Sie können Ihre Website auch von Grund auf selbst programmieren. Dafür sollten Sie am besten schon Programmiererfahrung mitbringen. Falls Sie sich nicht mit programmieren auskennen, können Sie sich gerne Kurse zum Programmieren-Lernen anschauen. Das einzige was Sie investieren müssen ist Zeit. Gleichzeitig erwerben Sie dafür aber Computerkenntnisse. Vielleicht helfen Ihnen diese auch in anderen Situationen weiter.
Beauftragung eines Webdesigners
Auch das Beauftragen eines Webdesigners ist möglich. Dieser erstellt Ihnen Ihre Website nach Ihren Angaben. Die einzige Herausforderung besteht darin ihm Ihre realisierbaren Wünsche richtig zu vermitteln.
Viele kleine Unternehmen sind oft abgeschreckt wenn sie die Kosten eines Webdesigners sehen. Mit diesem Kosten-Kalkulator können Sie sich eine Vorstellung machen, wie viel die Erstellung Ihrer Fotografen-Website kosten würde.
Tipp: Testen Sie erst einen kostenlosen Homepage-Baukasten, wenn dieser Ihnen nicht zusagen sollte können Sie es mit kostenlosen Programmierkursen versuchen. Falls Ihnen dies nicht liegt lassen Sie einen Webdesigner Ihre Website erstellen. Dabei profitieren Sie aus den Erfahrungen die Sie bereits bei den ersten zwei Methoden gesammelt haben, indem Ihnen die Kommunikation mit dem Webdesigner nun leichter fällt.
Tipp 3 – Welche Social-Media-Plattformen sind wichtig für Fotografen und wieso?
Social-Media ist ein großer Bestandteil unseres Lebens geworden. Immer mehr Personen nutzen Plattformen um sich mit anderen Leuten auszutauschen. Selbst vor Veröffentlichung privater Informationen schrecken die wenigsten Nutzer zurück.
Geschäftliche Seiten nutzen Social-Media-Plattformen meistens zum steigern Ihrer Bekanntheit oder um Informationen zu übermitteln.
Um als Fotograf nicht zu viel Zeit mit den falschen Social-Media Plattformen zu verlieren, nennen wir Ihnen hier zwei wichtige Plattformen für Fotografen.
Das größte und bekannteste Soziale Netzwerk ist Facebook. In Deutschland wird Facebook von rund 27 Millionen Menschen genutzt.
Was gut ist:
- Möglichkeit kostenpflichtige Werbung zu schalten, die genau auf die Zielgruppe ausgelegt ist. Zum Beispiel alle verlobten in der näheren Umgebung des Fotografen bekommen eine Werbung für Hochzeitsbilder.
- Große Reichweite, da die Seite stark besucht wird.
- Das kostenlose erstellen einer Seite ist möglich.
- Kunden können auf dieser Seite Feedback geben.
Auf Instagram können Fotos und Videos geteilt werden.
Was gut ist:
- Abonnieren möglich um keine Fotos zu verpassen.
- Auf Instagram lassen sich leicht Werbefotos laden, ohne das diese nach Werbung aussehen. Deswegen bekommen beliebte Instagram Fotografen angeblich oft Aufträge von Unternehmen.
Tipp 4 – Wie Sie Inhalte Ihre Website für Besucher optimieren können
- Vermeiden Sie Begriffe die Ihre Leser womöglich nicht verstehen.
- Gestalten Sie Ihre Sätze möglichst kurz und knapp. Um Ihre Texte zu überprüfen können Sie Wortliga verwenden.
- Indem Sie viele Absätze machen erhöhen Sie die Lesbarkeit Ihres Textes.
Tipp 5 – Wie Ihre Startseite die Besucher von Ihrer Website überzeugt
Die meisten Ihrer Besucher werden wohl als erstes auf Ihre Startseite gelangen. Ihre Besucher sollten bereits auf den ersten Blick erkennen, worum es auf Ihrer Website geht. Dabei haben Sie nur eine Chance Ihre Besucher von sich zu überzeugen.
Sie sollten auf Ihrer Startseite gut gestaltet aufzeigen worum es geht, diese dabei aber nicht zu voll gestalten.
Beispiel einer guten Startseite:
Startseite vom Fotostudio blende auf.
Was gut ist:
- Bilder die einem einen ersten Eindruck vom Angebot des Fotostudios vermitteln.
- Eine nette, kurze Geschichte in der sich zwei Fotografen vorstellen.
- Keine Effekte und Animationen, die ablenken könnten.
- Spricht verschiedene Zielgruppen die bedient werden sollen an.
Tipp 6 – Wie Ihre Navigation aufgebaut sein sollte.
Eine Navigation ist das Menu auf Ihrer Website, welches den Besuchern beim Wechsel zwischen den Seiten helfen soll. Achten Sie darauf, dass Ihre Navigation leicht verständlich aufgebaut ist.
- Die größte Aufmerksamkeitsspanne der Besucher liegt am Anfang und am Ende Ihrer Navigation. Unterbreiten Sie Ihren Lesern dort die wichtigsten Sachen.
- Ihre Navigation sollte klein gehalten werden. Nehmen Sie nur die wichtigsten Punkte auf.
- Vermeiden Sie eine rechtsbündige Navigation.
Beispiel einer guten Navigation:
Navigation von Alisa Grabko Fotografie.
Was gut ist:
- Die Navigation ist kurz gehalten und übersichtlich.
- Sie ist nicht rechtsbündig.
- Verständliche Begriffe helfen dabei schneller gesuchtes zu finden.
- Der Kontakt welcher für Fotografen sehr wichtig ist, steht an letzter Stelle und ist damit in dem Bereich der erhöhten Aufmerksamkeitsspanne.
Tipp 7 – Was Sie beim Kontakt beachten sollten
Der Kontakt ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Fotografen-Website. Viele Ihrer Besucher suchen zum Beispiel nach einem Fotografen für Bewerbungsfotos. Dabei möchten Ihre Besucher möglichst genau wissen wie sie am besten zu Ihrem Fotoladen gelangen. Auch Informationen über Parkplätze können für Kunden relevant sein.
Eine Anfahrtsskizze ist inzwischen ein Muss, diese erstellen Sie ganz leicht mit einem Google Maps Kartengenerator. Auch Adresse, Telefonnummer und E-Mail Adresse sollten in Ihrem Kontakt vorhanden sein.
Tipp 8 – Um aus der Masse hervorzustechen kann eine Spezialisierung helfen
Fotografen können sich auf bestimmte Bereiche der Fotografie konzentrieren, und dadurch attraktiver für Kunden dieser Bereiche werden.
Vermitteln Sie dafür Ihren Kunden wieso Sie der richtige für diesen Bereich sind. Am besten Beweisen Sie Ihr können noch mit Referenzen.
Mit einer Landingpage können Sie gezielte Suchanfragen bedienen.
Unterwasserfotos
Die Zielgruppe für Unterwasserfotos mag zwar gering sein, dafür gibt es aber auch wenig Konkurrenz. Haben Sie Erfahrung beim Fotografieren unter Wasser, dann können Sie einen Bereich auf Ihrer Website nur dafür aufbauen.
So stellt Broken Light Photography das Angebot über Unterwasserfotos dar.
Foto-Party
Bei einer Foto-Party erhalten Kunden meist ein Make-up und einiges Party-Zubehör.
Es wird versucht die Freundschaft einer Gruppe möglichst perfekt auf Foto zu verewigen.
Foto-Partys werden noch nicht überall angeboten und sind deswegen eine Möglichkeit sich von der Konkurrenz abzuheben.
So stellt das Fotostudio klassisch-modern ihr Angebot der Foto-Party vor.
Hochzeitsfotografie
Die Hochzeitsfotografie ist bei den meisten Fotografen heute Standard. Ihre Konkurrenten werden diese vermutlich auch anbieten. Wenn Sie sich in diesem Bereich abheben wollen, müssen Sie Ihren Kunden zeigen, wieso Sie der bessere Hochzeitsfotograf sind.
So zeigt Photogenika das Angebot der Hochzeitsfotografie auf.
Fotokurse
Einige Fotografen bieten auch Fotokurse an. Diese bieten sich besonders gut als Geschenk für interessierte Hobby-Fotografen an. Außerdem helfen diese Kurse Ihren Kunden die Vorteile einer richtigen Kamera im Vergleich zu einer Handykamera zu erkennen.
Tipp 9 – Inhalte die Sie auf keinen Fall auf Ihrer Website vergessen sollten
Einige Inhalte sind besonders wichtig für eine Fotografen-Website. Achten Sie darauf, dass diese auf Ihrer Website enthalten sind.
Vorstellung der Fotografen
Um den Website-Aufrufern zu vermitteln, dass Sie der richtige für deren Fotos sind, sollten Sie auf jeden Fall etwas von sich selbst erzählen und kurz Ihren Bezug zur Fotografie aufzeigen. Auch Angaben über Ihre bisherigen Erfahrungen sind von großer Relevanz.
Referenzen
Schreiben Sie nicht nur was sie können, sondern zeigen Sie Ihren Kunden was Sie bereits geleistet haben. Fotos die Sie von Kunden geschossen haben können dabei helfen.
Impressum
Nach § 5 Telemediengesetz müssen Dienstanbieter welche Telemedien gegen Entgelt anbieten ein Impressum führen. Am einfachsten erstellen Sie ein Impressum mit einem Impressum-Generator welchen Sie kostenlos verwenden dürfen.
Preise
Um Ihren Kunden eine Vorstellung zu geben, wie viel die gewünschten Fotos bei Ihnen kosten werden, sollen Sie Preise auf Ihrer Website angeben. Wenn Sie keine festen Preise für Shootings haben, können Sie auch einen „ab …“ Betrag zur Orientierung verwenden.
Tipp 10 – Welche Anforderungen Ihre Fotografen-Website erfüllen sollte
Für Ihre erstellte Fotografen-Website sollten Sie bestimmte Anforderungen stellen.
Wichtige Anforderungen für Ihre Fotografen-Website sind:
- Ausreichend Speicherplatz für viele und hochwertige Bilder.
- Social-Media-Widgets für eine einfache Verlinkung mit Sozialen-Netzwerken.
- Für das präsentieren vieler Fotos sollten Bildergalerien möglich sein.
- Suchmaschinenoptimierung sollte möglich sein.
Tipp 11 – Alles über die Veröffentlichung von Fotos auf denen Personen zu sehen sind
Als Fotograf sind Sie Urheber des von Ihnen geschossenen Bildes entweder nach § 2 UrhG falls es sich um ein Lichtbildwerk handelt oder in Form eines Lichtbildes nach § 72 UrhG. Es handelt sich bei Ihrem Foto um ein Lichtbildwerk, wenn Sie damit die Schöpfungshöhe erreicht haben. Dafür müssen Sie ein Maß an geistiger Schöpfung welches über das Alltägliche hinausgeht erreicht haben.
Geschützt sind Lichtbilder laut § 72 UrhG fünfzig Jahre nach Erscheinen des Bildes und Lichtbildwerke nach § 64 UrhG bis siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Sie bleiben auch Urheber des Bildes wenn sie es im Auftrag für eine andere Person geschossen haben.
Wenn andere Personen gestaltend bei den Aufnahmen mitgewirkt haben, kann eine gemeinsame Urheberschaft nach § 8 UrhG vorliegen. Eine Werbeagentur zum Beispiel kann gegebenenfalls auch Miturheber sein, falls diese persönlich, ständig anwesend war und Anweisungen zur Gestaltung gegeben hat.
Als Urheber müssen Sie trotzdem die Persönlichkeitsrechte anderer beachten
Jeder Mensch hat das Recht an seinem eigenen Bild (Persönlichkeitsrechte) nach § 22 KunstUrhG. Das bedeutet, es dürfen nicht ohne Einwilligung einer Person Aufnahmen dieser angefertigt werden.
Damit das Recht am eigenen Bild eintritt muss eine Erkennbarkeit des Abgebildeten vorliegen. Eine Erkennbarkeit des Abgebildeten liegt dann vor, wenn die Person an den Gesichtszügen, der Statur, anhand von Tattoos, dem Haarschnitt, oder ihrer Kleidung erkennbar ist.
Dabei ist nicht notwendig, dass die Person tatsächlich auf einem Bild erkannt wurde. Das Recht am eigenen Bild gilt bereits dann als verletzt, wenn die abgebildete Person einen begründeten Anlass hat, dass Sie identifiziert werden kann.
Achten Sie darauf, dass Sie nur Bilder veröffentlichen bei denen die darauf abgebildeten Personen bei der Art der Veröffentlichung eingewilligt haben. Die sicherste und professionellste Methode der Einwilligung ist, dass Sie für jedes Bild ein Modelvertrag mit den darauf abgebildeten Personen aufsetzen.
Im Zweifel kann eine Entlohnung des Abgebildeten als Einwilligung gelten. Eine Entlohnung können auch Kleidungsstücke sein, die nach den Aufnahmen an die Abgebildeten verschenkt werden.
Tipp 12 – Wann keine Einwilligung von Personen die auf Fotos abgebildet sind notwendig ist
Da es in einigen Fällen nur schwer möglich ist die abgebildeten Personen um eine Einwilligung zu bitten, bietet das Gesetzt Ausnahmen nach § 23 KunstUrhG an. Mit diesen Ausnahmen dürfen Sie auch Bilder ohne Einwilligung der darauf abgebildeten Personen veröffentlichen.
Prominente oder Personen der Zeitgeschichte
Personen der Zeitgeschichte oder auch Prominente dürfen auf Bildern, die im Zusammenhang mit deren Wirken stehen veröffentlicht werden. Das bedeutet, Sie dürfen einen Schauspieler bei seiner Filmpremiere fotografieren, aber nicht wenn er mit seiner Familie Urlaub macht.
Personen als Beiwerk
Sind die Personen auf Ihrem Bild nicht der prägende Abbildungsgegenstand, so dürfen Sie diese ohne Zustimmung fotografieren und verbreiten. Prägende Abbildungsgegenstände können zum Beispiel Sehenswürdigkeiten wie das Brandenburger Tor sein. Um schnell zu erkennen ob Personen auf einem Bild wirklich nur Beiwerk sind, überlegen Sie ob die Personen wichtig für das Bild sind.
Beispielfoto
Dieses Foto vom Brandenburger Tor wäre sicher auch geschossen worden wenn keine Personen vor Ort gewesen wären. Zudem würde sich der Inhalt und Charakter des Bildes nicht verändern wenn auf dem Bild keine Personen abgebildet wären.
Personen bei Veranstaltungen
Wenn Sie mehrere Menschen bei einer gesellschaftlichen Veranstaltung fotografieren, müssen Sie nicht um die Erlaubnis jeder Person auf dem Bild fragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie keine Person aus der Menschenmenge hervorheben.
Beispielfoto
Bei diesem Bild von einem Faschingsumzug steht keine Person im Vordergrund. Außerdem handelt es sich dabei um eine Veranstaltung. Daher ist das verwenden dieses Bildes auch ohne die Erlaubnis der darauf abgebildeten Personen gestattet.
Was passieren kann
Eine Klage gegen die Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann nur von der fotografierten Person selbst getätigt werden. Dafür muss diese Person erst einmal das veröffentlichte Bild entdecken, etwas dagegen haben und letztendlich auch noch gerichtliche Auseinandersetzung mit Ihnen führen wollen.
Das soll nicht heißen, dass Sie einfach fremde Personen fotografieren und deren Rechte verletzen sollen. Sondern Ihnen nur zeigen, dass selbst wenn Sie einmal keine Einverständnis einer Person haben, die Wahrscheinlichkeit gering ist dafür bestraft zu werden.
Wie Sie in Zukunft mit den Fotos auf denen Personen zu erkennen sind umgehen müssen Sie für sich selbst entscheiden. Um auf der sicheren Seite zu sein und keine abgelichteten Personen zu verärgern, verwenden Sie besser eine Einwilligung.
Worauf Sie achten sollten
- Keine Bilder veröffentlichen, die Personen in einem schlechten Licht präsentieren.
- Fragen Sie zuerst um Erlaubnis ob Sie ein Foto machen dürfen. Spätestens hinterher sollten Sie Bescheid geben, dass Sie ein Foto geschossen haben und nachfragen ob die Person etwas dagegen hat. Wichtig ist hierbei auch, dass Sie darauf hinweisen wie Sie das Foto verwenden wollten.
- Wenn Sie aufgefordert werden ein Bild zu löschen, dann löschen Sie dieses auch!
- Beim Fotografieren von Kindern sollten Sie vorher immer die Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten.
- Veröffentlichen Sie keine Bilder von Prominenten in deren Freizeit.
- Bereits ein respektvoller Umgang mit der Kamera kann viele Schwierigkeiten vermeiden.
Tipp 13 – Was Sie beim Fotografieren von Gebäuden wissen sollten
Auch beim Fotografieren von Gebäuden kann eine Zustimmung des Eigentümers notwendig sein. Bei Fotos von Gebäuden gilt die „Panoramafreiheit“, welche besagt dass das Fotografieren und verbreiten solcher Bilder zulässig ist.
Nicht erlaubt sind hingegen Fotos aus dem Inneren des Gebäudes oder Fotos die von außen nach innen durch ein Fenster geschossen wurden. Um sich bei solchen Bildern zu schützen, sollten Sie einen Vertrag abschließen. Dieser kann Sie vor späteren Ansprüchen des Eigentümers schützen.
Beachten sollten Sie auch, dass Ihre Fotos nach § 59 UrhG von öffentlichen Plätzen aufgenommen werden müssen. Dadurch kann bereits das verwenden eines besonders hohen Statives verboten sein.
Tipp 14 – Wie Sie Ihren Datenschutz formulieren können
Nach § 13 TMG müssen Sie auf Ihrer Website eine Datenschutzerklärung einbinden, die Nutzer Ihrer Website über die Erhebung und Verwendung der Daten aufklärt.
Formulieren Sie Ihre Datenschutzrichtlinie und wie Sie mit Google Analytics umgehen. Mit einem Datenschutz-Generator können Sie sicher gehen, dass Sie dabei alles richtig machen.
Tipp 15 – Weshalb Sie ein Impressum für Ihre Website benötigen
Mit einem Impressum zeigen Sie Ihren Besuchern mit wem Sie es zu tun haben.
Außerdem muss in Deutschland jeder geschäftsmäßige Dienst im Internet ein Impressum enthalten! Darunter können in bestimmten Fällen auch private Websites fallen. Zum Beispiel fallen private Websites auf denen sich Werbung befindet unter die Impressumspflicht. Auch wenn Sie etwas auf Ihrer Website gratis anbieten was auf anderen Websites kostenpflichtig ist besteht die Impressumspflicht.
Im Zeta Producer ist ein Impressum bereits eingerichtet und muss von Ihnen nur noch mit den nötigen Daten befüllt werden.
Um keine notwendigen Angaben zu vergessen, verwenden Sie am besten einen kostenlos nutzbaren Impressumsgenerator.
Tipp 16 – Wieso eine Foto-Community sinnvoll für Sie sein kann
Viele Fotografen sind in Communitys für Fotos. Die Anmeldung in einer Foto-Community kann sich für Sie lohnen.
Vorteile einer Foto-Community
- Anregungen für neue Fotos finden.
- Auf neue Trends aufmerksam werden.
- Durch erhaltenes Feedback seine Fotos in Zukunft verbessern.
- Kennenlernen von Gleichgesinnten, der Austausch mit diesen kann sinnvoll sein.
- Möglichkeit sich mit anderen Fotografen zu einer Gruppe zusammenzuschließen und sich über diese nach außen zu präsentieren.
- Die Teilnahme an Fotowettbewerben kann mit Preisen belohnt werden.
- Ein weiterer Absatzweg der Fotos über Foto-Communitys.
Was sie bei solchen Communitys beachten sollten
Manche dieser Communitys sind kostenpflichtig ab einem bestimmten monatlichen Transfer-Volumen. Achten Sie darauf, ob mit dem hochladen der Fotos Nutzungsrechte übertragen werden.
Die wichtigsten Foto-Communitys
Fotocommunity
Rund 1,5 Millionen Fotografen haben über 15 Millionen Fotos auf Fotocommunity gestellt.
Was gut ist:
- Es werden Fotowettbewerbe angeboten.
- Neue Absatzwege dank Verkaufsmöglichkeit in der Fotocommunity
Flickr
Flickr gehört zu Yahoo. Auf Flickr können Sie Bilder sowie kurze Videos laden und mit anderen teilen.
Was gut ist:
- 1.000 GB kostenloser Fotospeicher
- Geocoding (Georeferenzierung) hilft schnell die geografische Position des Bildes zu erkennen.
Behance
Behance gehört zu Adobe. Auf Behance können Sie Ihre Arbeiten vorstellen, mit anderen diskutieren, die Werke bewerten und auch erwerben.
Was gut ist:
- Viele kreative Ideen, die einen Inspirieren.
- Sie können alles was Sie wollen in „Projekte“ einfügen
Tipp 17 – Wie Sie vorgehen können wenn Ihre Fotos gestohlen werden
Sie haben eines Ihrer Fotos ohne Berechtigung auf einer anderen Seite entdeckt? Dieser Fall kommt im Internet ziemlich häufig vor. Grund dafür ist, dass es sehr leicht ist ein fremdes Foto zu verwenden und im Internet vieles für kostenlos angesehen wird.
Dabei kann es sowohl vorkommen, dass der Rechtsverletzter unwissend gehandelt hat, oder auch den Bilderdiebstahl bewusst in Kauf genommen hat.
Das Urheberrecht kennt dabei keinen Unterschied, somit ist ein gutgläubiger Erwerb hier ausgeschlossen. Sie müssen allerdings nachweisen können, dass Sie Urheber von besagten Bild sind oder erforderliche Nutzungsrechte vorliegen.
Prüfen Sie als allererstes ob es sich wirklich um Ihr Bild handelt. Viele Fotos sehen sich ziemlich ähnlich. Im Zweifelsfall überprüfen Sie Merkmale wie Schattenfall, Winkel der Aufnahme oder Kratzer auf abgebildeten Objekten um sicherzugehen, dass es sich um Ihr Bild handelt.
Im Falle einer Urheberrechtsverletzung haben Sie nach § 97 UrhG drei verschiedene Ansprüche:
- Herausgabe des konkret entstandenen Schadens, einschließlich des entgangenen Gewinns.
- Herausgabe des Verletzergewinns.
- Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie.
Der häufigste verwendete Anspruch ist die Berechnung nach der Lizenzanalogie. Bei der Lizenzanalogie wird der Schadensersatz anhand dessen berechnet, was der Verwender eines Bildes auf dem regulären Wege für die Lizenz gezahlt hätte. In dieser Berechnung ist es egal, ob mit dem verwendeten Bild ein Gewinn erzielt wurde oder nicht.
Überlegen Sie sich ob Sie nicht erst eine Information an den Rechtsverletzter schreiben wollen, bevor Sie rechtlich gegen ihn vorgehen. Das ist meiner Meinung nach die fairste Methode. Allerdings verstehe ich auch, falls Sie nicht auf diese Art handeln. Denn es kommt häufig zu schlechten Erfahrungen beim direkten Kontakt mit den Rechtsverletzern. Ein weiterer Grund ist die Erfahrung der Anwälte, die dann eine korrekte Abmahnung formulieren und den ganzen Verwaltungsaufwand übernehmen.
Wie Sie nachweisen können, dass Sie Urheber von besagten Fotos sind
Nach § 10 UrhG kann eine gesetzliche Vermutung der Urheberschaft ausreichen um vor Gericht als Urheber zu gelten.
Es gab schon Fälle, in denen die Vermutung aus folgenden Gründen zugesprochen wurde:
- Das Verwenden eines Copyrightvermerk auf der Homepage auf der die Bilder veröffentlicht wurden. Wichtig dabei ist, dass sich dieser Copyright Vermerk auf eine natürliche Person beziehen sollte.
- Es kann auch als Anschein der Urheberschaft ausreichen, wenn der Fotograf seine Bilder vor der Veröffentlichung auf Datenträgern gesichert an jemand anderen übergeben hat, damit er diese dann veröffentlichen kann. Die Datenträger sollten dafür mit dem Namen des Urhebers versehen werden. Außerdem wird die Urheberschaft in diesem Fall zusätzlich bestärkt, indem er meist eine ganze Serie zusammenhängender Fotos vorlegen kann.
Nach § 10 UrhG müssen Sie einen Urhebervermerk an die übliche Stelle des jeweiligen Werkes anbringen. Bei Fotos gehört die Namensangabe auf die Rückseite, bei Kopien von Fotos in die Druckerzeugnisse am Seitenrand des Fotos. Ist eine Person neben dem Copyright-Symbol am Ende einer Webseite genannt, so gilt diese Person als Urheber des Seiteninhaltes bis zum Beweis des Gegenteils. Achten Sie darauf, kein Copyright-Symbol mit Ihrem Namen anzugeben, falls Sie nicht der Urheber aller Inhalte, Fotos und Grafiken auf Ihrer Seite sind.
Folgende Methoden helfen zwar bei der Urheberbestimmung, werden aber vor Gericht Aufgrund von Manipulierbarkeit nicht akzeptiert.
- Bei Fotos die im RAW-Format aufgenommen worden sind, lässt sich mit entsprechender Software neben den Fotodaten auch das Aufnahmedatum aus der Kamera ablesen.
- Kennzeichnung der Fotos mit IPTC-Metadaten kann zu einer besseren Identifizierung der Bilder führen. Die IPTC-Metadaten können den Namen des Urhebers, seine Kontaktdaten, das Aufnahmedatum, den Kamera-Typ, Angaben über das Honorar und weitere Hinweise zum Bild enthalten. Beachten sollten Sie, dass Facebook, Flickr und Twitter die Metadaten von veröffentlichten Bildern entfernt.
Tipp 18 – Namensnennung des Urhebers
Es ist egal ob der Urheber darauf hinweist, dass sein Name genannt werden soll, oder nicht. Wer das Werk eines anderen verwendet ist nach § 13 UrhG immer aufgefordert das Werk mit dem Namen des Urhebers zu versehen. Der Urheber darf dabei bestimmen wie und wo die Urheberbezeichung zu versehen ist.
Der Urheber kann auch auf die Namensnennung verzichten. Oft wird hierfür das komplette Werk in die Gemeinfreiheit entlassen. Gemeinfreie Werke werden meist mit dem Begriff CC0 gekennzeichnet.
Wird der Urheber nicht genannt, obwohl kein Verzicht auf die Nennung des Urhebers vorhanden war. So können Berufsfotografen ihren Anspruch auf Namensnennung rechtlich geltend machen. Außerdem kann auch ein Schadensersatz für die unterbliebene Namensnennung gefordert werden.
Tipp 19 – Wie Sie umsonst mehr Traffic auf Ihrer Website erhalten
Falls Sie sich mit Webseiten schon ein bisschen auskennen, kennen Sie bestimmt den Begriff Suchmaschinenoptimierung (SEO). Für den Fall, dass Sie nicht wissen um was es dabei geht: Unter den Begriff Suchmaschinenoptimierung fallen alle Methoden um besser in Suchmaschinen wie zum Beispiel Google gelistet zu werden.
Die Anzeigen die Sie bei Google schalten können und noch vor den ersten Suchergebnissen aufzeigt werden, zählen dabei nicht zur Suchmaschinenoptimierung.
Tipp 20 – Die Wahl der richtigen Keywords
Keywords sind Wörter unter denen Sie gefunden werden wollen. Dabei überlegen Sie sich, welche Wörter potenzielle Kunden in Suchmaschinen eingeben. Indem die Webcrawler diese Wörter häufig auf Ihrer Website finden werden Sie besser bei diesen Suchanfragen gelistet.
Sie können passende Keywords über verschiedene Methoden ermitteln:
- Eine Möglichkeit ist es sich an der Konkurrenz zu orientieren. Dafür können Sie einen Keyword Density Analyzer verwenden. Hier müssen Sie nur die URL oder den Text eingeben und Sie bekommen als Antwort eine Auflistung der Wörter oder Phrasen die am häufigsten verwendet wurden.
- Eine andere Möglichkeit schnell und kostenlos einen Überblick zu gewinnen, welche Wörter häufig gesucht werden bietet Google Trends. Dabei können Sie einen groben Überblick gewinnen, welche Wörter im Vergleich zu anderen häufiger gesucht werden. Sie können auch sehen wie sich die Suchanfrage im Zeitverlauf verhalten hat und somit vielleicht erkennen, ob das Wort in Zukunft relevant sein könnte.
- Wenn Sie genau wissen wollen wie oft welches Wort im Monat gesucht wird, dann benutzen Sie den Google-Keyword-Planner. Dieser ist nur noch mit einer kostenpflichtigen AdWords-Kampagne verfügbar. Es gibt allerdings eine Möglichkeit wie Sie den Google-Keyword-Planner kostenlos nutzen können.
Tipp 21 – So optimieren Sie Ihre URL
Mit der Wahl der richtigen URL können Sie auch in Suchmaschinenrankings besser dargestellt werden.
Ihre URL sollte auf jeden Fall das Keyword unter dem Sie gefunden werden wollen enthalten.
Dabei ist auch wichtig, dass Sie die URL möglichst kurz halten.
Beispiel URL von anderen Websites
Tipp 22 – Wie Sie Bilder auf Ihrer Website optimieren
Das Optimieren Ihrer Bilder hat das Ziel in der Bildersuche weiter vorne gelistet zu werden. Ein weiteres Ziel ist die bessere Nutzbarkeit der Bilder für den Leser.
An folgende Vorgaben sollten Sie sich halten damit Sie Ihre Bilder optimieren:
- Ihre Bilder sollten nicht größer als 1280 x 960 Pixel Größere Bilder wurden früher fast nie in der Bildersuche angezeigt. Inzwischen erscheinen auch sehr große Bilder in den Suchergebnissen. Die Bildgröße können Sie mit Programmen wie Paint ändern, indem Sie auf „Größe ändern“ und dann „Pixel“ klicken.
- Der Dateiname ist sehr wichtig um gut gelistet zu werden. Am besten wählen Sie einen Dateinamen der den Kerninhalt Ihres Bildes beschreibt. Als Trennzeichen zwischen den Wörtern verwenden Sie am besten einen Bindestricht. Ihr Dateiname könnte Beispielsweise „tauchen-im-haifischbecken.jpg“ heißen.
- Die Klickrate spielt inzwischen auch eine wesentliche Rolle für die Ranking. Entspricht Ihr Bild nicht dem was Personen suchen, wird es innerhalb von kurzer Zeit wieder schlechter gelistet.
- Verwenden Sie am besten ein 4:3-Querformat für Ihre Bilder. Diese werden bei der Google-Bildersuche besser dargestellt.
- Verwenden Sie einen aussagekräftigen Alt-Text. Alt-Text bedeutet alternativer Text. Er wird angezeigt wenn das Bild nicht geladen werden kann. Keywords im Alt-Text können Ihnen helfen besser gelistet zu werden.
Für weitere Informationen zur Bilderoptimierung können Sie einen Blick in den tagSeoBlog werfen.
Tipp 23 – Was Sie beim Title-Tag beachten sollten
Der Title-Tag sollte auf jeden Fall Ihre Keywords enthalten. Am besten setzen Sie Ihre Keywords im Title-Tag an die erste Stelle.
Je länger Ihr Title-Tag ist desto besser wird er gelistet, allerdings sollten Sie nicht mehr als 60 Zeichen im Title-Tag verwenden, da Google sonst gegebenenfalls einen Teil Ihres Title-Tags abschneidet.
Es heißt eine Zahl im Title-Tag hätte auch positive Auswirkungen auf die Ranking. Verwenden Sie daher am besten auch eine Zahl in Ihrem Title-Tag.
Als letztes können Sie sich eine Vorschau mit dem SERP Snippet-Generator zeigen lassen. Dieser zeigt Ihnen wie Title, URL und Meta-Description bei Suchmaschinen aussehen können. Überlegen Sie ob Sie sich diese Seite anschauen würden und wenn nicht, was sie anders machen müssten damit Sie Ihre Seite gerne besuchen.
Tipp 24 – Wie Ihnen Backlinks helfen
Backlinks (Rückverweise) sind Links die von anderen Websites auf Ihre Seite verweisen. Je öfters Ihre Seite verlinkt wurde, desto besser werden Sie von Suchmaschinen gelistet. Dabei gilt: hat die Seite auf der Sie verlinkt sind eine hohe Autorität, wirkt sich das positiv auf die Ranking aus. Außerdem können Besucher mit Backlinks von anderer Seiten ohne Suchmaschinen direkt auf Ihre Seite gelangen.
Google hat einige No-Gos der Backlinks formuliert. Halten Sie sich daran, sonst fallen Sie bald wieder in der Ranking.
Tipp 25 – Warum das Anbieten kostenloser Bilder auf Plattformen Vorteilhaft für Sie sein kann
Viele Fotografen bieten Fotos nach der CC0-Lizenz gemeinfrei auf Plattformen an. Dadurch haben andere Personen im Internet die Möglichkeit deren Fotos umsonst zu verwenden, bearbeiten und veröffentlichen.
Als Fotograf interessieren Sie sich natürlich dafür, welchen Nutzen Sie aus dem Anbieten von kostenlosen Bildern auf Plattformen haben können. Deswegen folgen hier einige Vorteile des Anbietens kostenloser Bilder auf Plattformen.
- Manch ein Fotograf nutzt solche Plattformen als externe Festplatte. Wenn Sie gerne günstig etwas Speicherplatz hätten für Fotos die Sie sowieso nicht zu Geld machen wollen, können Sie sich überlegen ob Sie Ihre Fotos Umsonst im Internet anbietet und dafür Ihren Speicherplatz sparen.
- Viele dieser Portale bieten die Möglichkeit nach dem herunterladen eines Fotos dem Urheber etwas zu spendieren. Natürlich dürfen Sie dabei nicht zu viel erwarten, dennoch wird immer wieder der Fall auftreten, dass Sie etwas als Dankeschön zurück erhalten.
- Auf vielen Plattformen gibt es auch die Möglichkeit Bilder umsonst anzubieten, dafür aber auch eine Namensnennung verlangen zu können. Dadurch dass diese Bilder im Internet benutzt werden entstehen Backlinks, die wie weiter oben geschrieben für Ihre Ranking von entscheidender Bedeutung sind.
- Auch kann es vorkommen, dass Personen ein passendes Bild im Internet finden für das eine Namensnennung notwendig wäre. Wenn diese Personen Ihren Namen nicht nennen wollen, dann werden Sie vermutlich angeschrieben und können das Bild mit den für die Kunden wichtigen Rechten verkaufen.
- Oft ist eine Namensnennung die Voraussetzung der kostenlosen Nutzung von Bildern. Wenn allerdings keine Namensnennung vorliegt lässt sich meist rechtlich ein Schadensersatz einfordern. Ich möchte damit nicht sagen, dass Sie möglichst nur noch mit Abmahnungen Ihr Geld verdienen sollen. Aber falls Ihre Bilder unrechtmäßig verwendet werden dürfen Sie natürlich gerne Ihre Forderungen rechtlich geltend machen.
Beliebte Foto-Plattformen zum anbieten kostenloser Bilder ohne notwendige Namensnennung
Pixabay
Auf Pixabay sind bereits über 740.000 kostenlose Fotos zu erhalten.
Was gut ist:
- Nutzer sehen sofort was Sie mit den Bildern machen dürfen.
- Sehr gute Suchfunktion.
- Große Bildauswahl.
Unsplash
Auf Unsplash lassen sich ebenfalls Bilder nach CC0 Lizenz herunterladen.
Was gut ist:
- Hochauflösende, kostenlose Bilder.
- Viele Bilder zur Auswahl.
Tipp 26 – Mit Microjobs Geld verdienen
Immer mehr Hobby-Fotografen nutzen die Gelegenheit mit Microjobs einen kleinen Nebenverdienst zu erhalten. Die meisten dieser Fotografen erhalten ihre Aufträge über Apps. Häufige Aufträge sind das Fotografieren von Produktplatzierungen in Läden oder das abfotografieren von Speisekarten in Restaurants. Nachdem das gewünschte Foto geschossen wurde, erhalten die Fotografen ein Honorar vom Auftraggeber. Dieses liegt in der Regel zwischen 1 und 5 Euro.
Natürlich lässt sich hier nicht das große Geld verdienen, aber für einen kleinen Verdienst nebenher eignet es sich allemal.
Tipp 27 – So könnte Ihre erstellte Fotografen-Website aussehen
Eine Website die Ihnen zeigen soll wie Ihre Website aussehen könnte.
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Tipp 28 – Wie andere Websites das machen
Sie können Sich an anderen Websites orientieren um eine Idee dafür zu bekommen was gute Ideen für Sie wären.
4 besonders gute Fotografen-Websites
Klassisch-modern
Das Mannheimer Fotostudio klassisch-modern zeigt sehr schön wie eine Website gestaltet sein kann.
Was gut ist:
- Die Navigation ist kurz gefasst und übersichtlich.
- Die Öffnungszeiten sind bereits auf der Startseite integriert.
- Auf der Website ist eine Checkliste zu finden, die den Kunden bei Fotoshootings helfen kann.
Foto-Stube Hornig
Die Website der Foto-Stube Hornig ist recht schlicht gehalten. Bietet aber alles was für eine gute Fotografen-Website benötigt wird.
Was gut ist:
- Bereits auf der Startseite können Besucher die Kontaktdaten herauslesen.
- Keine Animationen, die die Ladezeit verlangsamen würden.
- Kreative Ideen wie ein „Fotokurs mit Hunden“.
Charles Diehle Photography
Charles Diehle Photography hat sich auf Hochzeitsfotos spezialisiert.
Was gut ist
- Kundenbewertungen sind gut auf der Startseite eingebunden.
- Schöne Fotos die besondere Ereignisse hervorheben.
- Bietet den Kunden einen Mehrwert durch eine „Hochzeitscheckliste“.
Fotostudio Hirch
Das Fotostudio Hirch in Darmstadt hat auch eine gute Website erstellt.
Was gut ist:
- Schneller Überblick über das Angebot auf der Startseite möglich.
- Möglichkeit einen „Rundumblick im Fotostudio“ zu begutachten.
Hochzeitsphotograf Christoph Letzner
Auch der Hochzeitsfotograf Christoph Letzner hat eine gute Website.
- Zeigt schöne Hochzeitsfotos.
- Bietet neue Trends wie „Trash The Dress“ an.
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